Ruhewald-Erinnern Aber wie - Ruhewald Rheinhessische Schweiz

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Ruhewald
Erinnern! Aber wie?
Erinnern! Aber wie?



Kurz nachdem man den Ruhewald Rheinhessische Schweiz betreten hat, steht links vom Weg eine hölzerne Erinnerungswand.
Hier sind Gegenstände aufbewahrt, die an Bestattungsbäumen angebracht oder abgelegt worden sind.
Wir verstehen, dass Angehörige / Hinterbliebene der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen Ausdruck geben möchten.
Aus diesem Grund ist es im Ruhewald Rheinhessische Schweiz erlaubt, am Bestattungsbaum Blüten oder einzelne Blumen (ohne Draht oder Kunststoff) abzulegen. (In anderen Waldbegräbnisstätten ist dies ausdrücklich verboten!)
Leider halten sich einige wenige Menschen jedoch nicht an die in der Benutzungsordnung festgelegten Regeln und hängen oder legen Gegenstände aller Art an den Bestattungsbaum oder pflanzen waldfremde Gewächse in Baumnähe.
Im Ruhewald Rheinhessische Schweiz soll weitgehend der Naturzustand des Waldes erhalten bleiben.
Das ist auch der Wunsch der großen Mehrheit der Nutzer und Besucher des Ruhewaldes.
Aus diesem Grund werden alle Gegenstände, die diesem Ziel und Wunsch nicht entsprechen, für vier Wochen in der Erinnerungswand aufbewahrt.
Wir bitten die Betroffenen, diese Gegenstände dort zu entnehmen und danken für ihr Verständnis.
Ruhewald Rheinhessische Schweiz, Waldbegräbnisstätte Stein-Bockenheim - AöR
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